| Der Weg zur ambulanten Rehabilitation |
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ALICE PARK REHA - Wege zur ambulanten Rehabilitation und Leistungsumfänge
Eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme ist eine vom entsprechenden Kostenträger zu genehmigende ganzheitliche Therapiemaßnahme.
AHB:
Die AHB (Anschlussheilbehandlung) grenzt unmittelbar an einen Klinikaufenthalt und muss spätestens 14 Tage nach Entlassung begonnen werden. Der Antrag wird direkt von der Klinik an den Kostenträger (Rentenversicherer / Krankenkassen / Beihilfestellen) weitergeleitet.
AHV:
Die ambulanten Heilverfahren oder medizinische Rehabilitationen müssen von speziell autorisierten Medizinern (Facharzt, Hausarzt) bei dem jeweiligen Kostenträger beantragt werden. Diese Maßnahme kommt in Betracht, wenn z.B. die Teilhabe am Berufsleben oder die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit, körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich eingeschränkt oder gefährdet oder bereits gemindert ist und durch die Rehabilitationsleistung die Aussicht auf eine Minderung oder Vermeidung einer Erwerbsfähigkeit zu erwarten ist. Weiterhin kann auch der drohende Verlust der Teilhabe am Privatleben ein Grund für eine Finanzierung durch den Leistungsträger sein.
Zuzahlungen:
Bei Kostenübernahme durch die Rentenversicherungen (DRV-Bund, DRV-Hessen, Knappschaft Bahn-See) ist die Maßnahme kostenfrei.
Ist die Krankenkasse der Kostenträger, fallen, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, pro Therapietag 10,00 EUR an Zuzahlung an (max. 28 Tage / Jahr).
Leistungsumfänge bei den verschiedenen Leistungsträgern:
Rentenversicherungen (z.B. DRV-Bund, DRV-Hessen, Knappschaft Bahn-See)
- Zunächst 15 Therapietage (AHB oder HV). Je nach Therapiefortschritt, Bedürftigkeit und medizinischer Notwendigkeit kann die Maßnahme max. um weitere 10 Therapietage verlängert werden.
- Im Anschluss an das Rehabilitationsverfahren besteht die Möglichkeit berufsbegleitend oder im Rahmen der Wiedereingliederung am Reha-Nachsorgeprogramm der DRV-Hessen oder am IRENA Programm der DRV-Bund teilzunehmen. Im Rahmen dieser Programme stehen dem Patienten nochmals 24 Trainings- und Therapieeinheiten zur Verfügung.
- Im Anschluss an das Nachsorgeprogramm kann der Patient nochmals für 6 Monate bis zu 3x/Woche am Rehabilitationssport teilnehmen.
Krankenkassen
- In der Regel 15 Therapietage. Je nach Therapiefortschritt, Bedürftigkeit und medizinischer Notwendigkeit kann vom Zentrumsarzt ein medizinisch begründeter Verlängerungsantrag gestellt werden (max. 10 Therapietage möglich).
- Weiterführende Therapie über private Trainingsvereinbarungen oder Teilnahme am Herzsport mit ärztliche verordnetem Rehabilitationssport / Herzsport. Diese Verordnung umfasst 90 Trainingseinheiten innerhalb von 2 Jahren.
